Landtagswahl am 08. März 2026

Am 08. März 2026 sind rund 27.000 Wahlberechtigte in Leinfelden-Echterdingen aufgerufen, den 18. Landtag von Baden-Württemberg zu wählen.

Am Wahlsonntagabend ab etwa 19.30 Uhr können Sie das vorläufige amtliche Wahlergebnis in Leinfelden-Echterdingen hier nachlesen.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Hauptwohnung haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlbenachrichtigung

In der Wahlbenachrichtigung, die Sie bis zum 15. Februar 2026 erhalten, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dessen Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind. Ohne Wahlschein können Sie nur dort Ihre Stimme abgeben. Am 08. März 2026 sind die Wahlräume von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Bei der Wahl im Wahllokal können Sie Ihren Stimmzettel in einer Wahlkabine kennzeichnen und in die Wahlurne stecken.

Briefwahl

Wenn Sie in einem anderen Wahllokal im Wahlkreis 9-Nürtingen oder durch Briefwahl wählen möchten, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Dies kann erfolgen, indem Sie die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung zurückschicken oder ab dem 25.01. mit unserem Online-Formular.

Für die Online-Beantragung benötigen Sie Ihre Wählernummer und Wahlbezirksnummer, die Sie mit der Wahlbenachrichtigung bis spätestens 15. Februar 2026 erhalten.

Neu ist, dass das Landtagswahlrecht an das Bundestagswahlrecht angepasst wurde und deshalb jeder Wähler/ jede Wählerin bei der Landtagswahl ebenfalls zwei Stimmen hat.

Mit der Erststimme wird der Wahlkreisbewerber/die Wahlkreisbewerberin gewählt, mit der Zweitstimme eine Landesliste (Partei).