Wichtige Änderung bei der Beantragung von Ausweisdokumenten ab 01.05.2025 Digitale Lichtbilder werden verpflichtend

Aufgrund von neuen gesetzlichen Vorgaben sind ab 01.05.2025 für die Beantragung von Ausweisdokumenten digitale Lichtbilder verbindlich vorgeschrieben. Biometrische Bilder im Papierformat können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verarbeitet werden. 

Bild eines Reisepass mit einem Globus im Hintergrund

Diese Neuerung gilt sowohl für nationale Ausweisdokumente wie Personalausweis und Reisepass als auch für die Beantragung von ausländischen Aufenthaltstiteln.

Für die Erstellung digitaler Lichtbilder bestehen folgende Möglichkeiten:

1. Nutzung des Speed-Capture-Geräts im Rathaus Leinfelden im Zimmer 10 (dies ist bereits jetzt möglich. Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise:

  • Das Gerät kann während der Rathausöffnungszeiten eigenständig genutzt werden.
  • Hinweise zur Nutzung des Geräts stehen dort in mehreren Sprachen zur Verfügung.
  • Wer die selbstständige Nutzung nicht kann oder sich nicht zutraut, sollte zur Unterstützung eine Hilfsperson mitbringen. Eine Vor-Ort-Betreuung am Gerät durch die Rathausmitarbeitenden kann nicht geleistet werden.
  • Bitte ziehen Sie bei spontanen Vorsprachen auf dem Rathaus Leinfelden erst nach der Fotoerstellung ein Ticket für das Bürgeramt.
  • Bei im Vorfeld online gebuchten Terminen kommen Sie bitte so rechtzeitig ins Rathaus, dass Sie vor Ihrem Termin noch das Foto aufnehmen können.
  • Da zur Auslastung des Geräts mit Inkrafttreten der gesetzlichen Neuerungen noch keine Erfahrungswerte vorliegen, ist – insbesondere in der Anfangszeit – bei der Nutzung des Speed-Capture- Geräts mit Wartezeiten zu rechnen. Bitte planen Sie dies entsprechend ein.

2. Auf der Webseite des Fotoverbandes Ring- Foto können Sie sich unter folgendem Link: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-dernaehe/ informieren,

  • welche Fotostudios in Ihrer Nähe die Erstellung digitaler Lichtbilder anbieten.
  • Sie erhalten vom Fotostudio dann einen QR-Code, den Sie bitte zur Ausweisbeantragung mitbringen und mit dem die Mitarbeitenden im Bürgeramt vor Ort die Bilder abrufen können.