Waldbrandgefahr: Unbedingt Regelungen beachten

Der Sommer ist zu Höchstform aufgelaufen. Doch die seit vielen Tagen scheinende Sonne und der fehlende Regen machen dem Wald zu schaffen und haben die Böden ausgetrocknet. Dazu kommen umherliegende dürre Äste. 

Diese Kombination – womöglich noch zusammen mit Wind – führt dazu, dass die Waldbrandgefahr gestiegen ist. Blitze können ein Feuer entstehen lassen. Meist ist es jedoch der Mensch, der durch unvorsichtiges Verhalten Waldbrände auslöst. 

Das schadet Pflanzen und Tieren, Rauch kann jedoch auch in die Siedlungsgebiete ziehen. Für Waldbesucher kann ein Brand lebensgefährlich werden, außerdem werden die Löschkräfte in Gefahr gebracht.

Um Waldbrände zu verhindern, müssen folgende Punkte beachtet werden:

  • Offizielle Feuerstellen: Grillen ist nur an den dafür vorgesehenen, fest eingerichteten Grillplätzen erlaubt.
  • Waldrand und Wald: Grillen im Wald oder am Waldrand mit eigenen Geräten ist nicht gestattet.
  • Waldbrandgefahr: Bei erhöhter Waldbrandgefahr kann das Grillen generell verboten werden.
  • Rauchverbot: Vom 1. März bis 31. Oktober gilt ein Rauchverbot im Wald.
  • Strafe: Bei Missachtung der Regeln können hohe Bußgelder drohen und es besteht die Gefahr von Waldbränden.