Wahl des Europäischen Parlaments am 26. Mai 2019

Am 26. Mai 2019 sind ca. 27.00 Wahlberechtigte in Leinfelden-Echterdingen aufgerufen, das neue Europaparlament zu wählen. Hinzu kommen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, die sich erstmals in das Wählerverzeichnis eintragen lassen beziehungsweise Deutsche im Ausland auf Antrag. Die Stimmzettel werden am Sonntag, dem 26. Mai 2019, unmittelbar nach Schließung der Wahllokale ausgezählt und die Ergebnisse am späten Abend hier veröffentlicht.

Die baden-württembergische Landeswahlleiterin entscheidet über die Zulassung der Parteien zur Europawahl. Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder einem der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wohnen (sog. EU-Deutsche) und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind sowie sonstige Auslandsdeutsche bei Vorliegen der Voraussetzungen.

Die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (Staatsangehörige der anderen Mitgliedstaaten mit Wohnsitz in Deutschland) müssen entscheiden, ob sie in Deutschland oder in ihrem Heimatstaat wählen wollen. Wenn sie ihr Wahlrecht hier ausüben wollen, müssen sie bis spätestens 05. Mai 2019 am Ort der Hauptwohnung einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, es sei denn, sie waren bereits bei der Europawahl 1999 oder einer späteren Europawahl aufgrund eines Antrags in ein Wählerverzeichnis der BRD eingetragen, zwischenzeitlich nicht ins Ausland fortgezogen sind oder einen Löschungsantrag gestellt haben.

In der Wahlbenachrichtigung, die Sie ab Mitte April 2019 zugestellt bekommen, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dessen Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind. Am 26. Mai 2019 sind die Wahlräume von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Bei der Europawahl haben Sie eine Stimme.

Wenn Sie in einem anderen Wahllokal in Leinfelden-Echterdingen oder durch Briefwahl wählen möchten, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Dies können Sie persönlich im Bürgeramt Echterdingen und im Bürgeramt Leinfelden, schriftlich, indem Sie die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung zurückschicken oder per Fax, Telex, Telegramm Ihre Briefwahlunterlagen beantragen – oder Sie benutzen gleich hier das Online-Formular.

Nähere Auskünfte und Antragsvordrucke für die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie die Deutschen im Ausland erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bürgeramt Echterdingen und im Bürgeramt Leinfelden oder auf der Internetseite des Bundeswahlleiters www.bundeswahlleiter.de.

Stimmzettel (Muster)

Das Muster des Stimmzettels für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments am 26. Mai 2019 im Land Baden-Württemberg können Sie hier als PDF herunterladen:

zum Download (PDF, 201 KB)