Sanierungsgebiet „Historische Mitte Echterdingen“

Der Gemeinderat hat am 18.September 2018 das Sanierungsgebiet „Historische Mitte Echterdingen“ als Satzung förmlich festgelegt. Im Rahmen der Städtebauförderung wird die Sanierung durch das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ von Bund und Land gefördert. Die Bewahrung der Vergangenheit, die Bedürfnisse der Gegenwart und Anforderungen der Zukunft sollen in der Planung Beachtung finden, um behutsame Entwicklungen anzustoßen aber zugleich den ortsbildprägenden Charakter zu erhalten.

Alter Ortskern von Echterdingen, 1955 | Foto: Stadtarchiv LE
Alter Ortskern von Echterdingen, 1955 | Foto: Stadtarchiv LE

Die „Historische Mitte Echterdingen“ ist geprägt durch eine Kombination aus älteren locker bebauten Wohn- und landwirtschaftlichen Gebäuden sowie sehr dichten und modernen Strukturen. Insgesamt 12 denkmalgeschütze Gebäude liegen im Sanierungsgebiet die zusammen mit den öffentlichen Außenbereichen Stadtbildprägend sind. Private Grünflächen und Obstwiesen zusammen mit dem „urbanen“ Erscheinungsbild Echterdingens entlang der viel befahrenen Hauptstraße sorgen für den ländlichen Charakter eines Dorfes in einer ansonsten städtischen Struktur.

Modernisierung und Instandsetzung

  • Die Bausubstanz soll durch Sanierung verbessert werden und neue Bebauungen ermöglicht werden. Sowohl öffentliche als auch private Baumaßnahmen können dafür gefördert werden.

Verbesserung des Ortsbildes und der Gestaltung des öffentlichen Raums

  • Stadtbildprägende Gebäude und ortstypische Vorgärten, Hofstrukturen und andere Grünbereiche sollen bei der Förderung besonders berücksichtigt werden.

Stärkung des Einzelhandels

  • Die Verbesserung der Aufenthaltsqualität, die zur Belebung der Ortsmitte beiträgt, spielt bei der Stärkung des Einzelhandels eine wichtige Rolle. Die Straßen und Plätze in der historischen Mitte sollen saniert werden.

Verbesserungen des Fuß- und Radwegenetzes

  • Die Attraktivität des Ortskerns soll durch kurze Wegeverbindungen gesteigert werden. Langfristig soll die Verbesserung der Situation für alle Verkehrsteilnehmer erreicht werden.

Ökologische Maßnahmen

  • Konzepte zur Klimaanpassung, zur Verbesserung des Stadtklimas, und Entsiegelung sollen entwickelt und umgesetzt werden. Durch einen neuen Bürgerpark soll eine neue Grüne Mitte im Herzen des historischen Ortszentrums entstehen.

Gemeinsam für die Zukunft der HiMi Bürgerwerkstatt vom 1. Juli 2022

Wie soll die Historische Mitte Echterdingen einmal aussehen? Mit dieser Frage haben sich kürzlich Bürgerinnen und Bürger, Vertreter der Stadtverwaltung sowie Planungsbüros beschäftigt. „Im Zentrum steht das Leitbild einer lebenswerten Stadt“, sagte Baubürgermeister Benjamin Dihm. 

Bürger Werk Stadt - Gemeinsam für die Zukunft der HiMi 
Die Bernhäuser Straße in der Diskussion
Ein neuer Platz und Stadtgarten sollen entstehen
Ein Stadtgarten soll entstehen
Eine grünere Mitte - Wie lässt sie sich umsetzen?
Herausforderungen der Mobilität begegnen
Im Herzen der Historischen Mitte Echterdingen
Auftakt der Sanierung mit einer Bürgerwerkstatt im Januar 2020
Das HiMi-Team enthüllte das Sanierungsschid gemeinsam mit Herrn Dihm
Gemeinsam Ideen für die Zukunft der HiMi entwicklen
Nachtspaziergang durch die HiMi

Nur wenn man sich das qualitative Zusammenspiel von historischen, heutigen und zukünftigen Strukturen sowie Aufgaben der „Historischen Mitte Echterdingen“ und die sensiblen Anpassungen an veränderte Nutzungs- und Ausstattungsanforderungen bewusstmacht, wird es gelingen langfristig die spezifischen Eigenarten, den Charakter und den Charme Echterdingens zu erhalten.

Luftbild von Echterdingen,1918
Luftbild von Echterdingen,1918 | Foto: Stadt

Förderung von privaten Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen

Um im Rahmen der städtebaulichen Sanierung gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu schaffen, werden auch Maßnahmen der Sanierung, Instandsetzung, Modernisierung und Erneuerung von privaten Gebäuden in einem Sanierungsgebiet mit finanziellen Fördermitteln unterstützt. Hierbei ist zu beachten, dass das geplante Vorhaben nicht den Sanierungszielen widersprechen darf!

Förderfähig sind umfassende Gesamtmaßnahmen mit einer Investitionssumme von mindestens 25.000 Euro brutto, bei Teileigentum von mindestens 10.000 Euro je Nutzungseinheit. Bei Maßnahmen unter dieser Untergrenze erfolgt keine Förderung. Der Zuschuss bei einem Einfamilienhaus wird auf 50.000 Euro (brutto) beschränkt. Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten beträgt der Zuschuss je Wohneinheit (Teileigentum) maximal 20.000 Euro (brutto) sowie additiv für Maßnahmen der WEG (z.B. Außenhülle/ Zentralheizung) zusätzlich pro Gebäude max. 80.000 Euro (brutto).

Der Förderzuschuss beträgt im Regelfall maximal 25 % der Investitionssumme. Bei denkmalgeschützten Gebäuden kann ein um bis zu 15 % höherer Zuschuss, bei stadtbildprägenden/ erhaltenswerten Gebäuden ein um bis zu 10 % höherer Zuschuss gewährt werden. Die Beschränkung der Förderung erhöht sich dementsprechend prozentual der Regelförderung. Die Grundlage der Förderung bildet die Städtebauförderrichtlinien (StBauFR) des Landes Baden-Württemberg.

PDF-Download „Förderrichtlinien Sanierungsgebiet HiMi Echterdingen“ (PDF, 1,1 MB)

  • Wichtig: Um in den Genuss der Förderung zukommen, muss vor Beginn einer Maßnahme ein Förderantrag bei der Stadt eingereicht und bewilligt werden. Der Bewilligungszeitraum läuft bis zum 30.4.2026.

Ob Sie eine Förderung beantragen können und welche Leistungen Förderberechtigt sind oder welche steuerlichen Vorteile sich für Eigentümerinnen und Eigentümer ergeben können Sie den hier von der Stadt bereit gestellten Unterlagen entnehmen oder sie vereinbaren einen Beratungstermin. Mit der Beratung über Sanierungs- und Fördermöglichkeiten hat die Stadt Leinfelden-Echterdingen die STEG Stadtentwicklung betraut, an die sich Interessierte wenden können:

  • STEG Stadtentwicklung    Herr GandbhirTelefon: 0711/ 21068 -0      E-Mail: info@steg.de

Sonderabschreibungen im Sanierungsgebiet

Unabhängig von einer Tatsächlichen Förderung besteht die Möglichkeit einer steuerrechtlichen Abschreibung von Baukosten nach §7h, 10f und 11a Einkommenssteuergesetz. Damit soll ein Investitionsanreiz für private Bauherrschaften gesetzt werden.

Hierbei ist die Dokumentation und eine Bescheinigung der vorgenommenen Maßnahmen durch die Stadt Leinfelden-Echterdingen notwendig, daher möchten wir Sie auf die folgenden Bescheinigungsrichtlinien des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und des Ministeriums für Finanzen verweisen:

PDF-Download der Bescheinigungsrichtlinien (PDF, 152,8 KB)
PDF-Download Sonderabschreibungen im Sanierungsgebiet (PDF, 702,3 KB)

Weitere Downloads

Vorbereitende Untersuchungen „Historische Mitte Echterdingen“ – Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (PDF, 8,6 MB)
Abgrenzung des Sanierungsgebiets (Gemeinderatsbeschluss vom 23.7.2019) (PDF, 4,9 MB)
Historische Mitte Echterdingen – Gestaltungshandbuch Freiraum- und grüne Infrastruktur (PDF, 12,3 MB)
Rahmenplan Historische Mitte Echterdingen vom 22.06.2020 (PDF, 1,7 MB)