Erteilung von Wahlscheinen, Ausgabe von Briefwahlunterlagen

Wenn Sie in einem anderen Wahlraum oder durch Briefwahl wählen möchten, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Dies können Sie mündlich (nach vorheriger Terminvereinbarung bzw. Kontaktaufnahme) in den Bürgerämtern, schriftlich, indem Sie die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung zurückschicken oder gleich hier mit unserem Online-Formular (bis 21.9., 12 Uhr). Sofern Sie den angebotenen Link zum Online-Wahlschein nutzen, werden Sie auf eine Internetseite weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Bei persönlicher Vorsprache können Wahlscheine bzw. Briefwahlunterlagen noch bis Freitag, den 24. September 2021, 18.00 Uhr, in den Bürgerämtern beantragt und dem/der Wahlberechtigen bzw. Bevollmächtigten ausgehändigt werden.

Wenn Sie glaubhaft versichern, dass der beantragte Wahlschein nicht bei Ihnen eingegangen ist, kann Ihnen zusätzlich am Samstag, dem 25. September 2021, von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr zentral im Rathaus Leinfelden, Zimmer 5, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Für wahlberechtigte Personen, die bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, besteht am Samstag, dem 25. September 2021 von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr ebenfalls die Möglichkeit, einen Wahlschein/Briefwahlunterlagen zu beantragen und ggf. durch eine bevollmächtigte Person abholen zu lassen. Am Wahlsonntag, 26. September 2021 ist dies im Rathaus Leinfelden, Zimmer 9 darüber hinaus noch bis 15.00 Uhr möglich. Dasselbe gilt für wahlberechtigte Personen, die nicht ins Wählerverzeichnis eingetragen sind, bei Vorliegen besonderer rechtlicher Voraussetzungen.

Briefwahlunterlagen können für andere wahlberechtigte Personen nur beantragt werden, wenn hierfür deren schriftliche Vollmacht vorliegt. Diese Vollmacht kann derzeit in elektronischer Form noch nicht rechtsgültig erteilt werden. Daher kann der Online-Antrag nur für die eigene Person gestellt werden.

Den roten Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag) und dem Wahlschein (mit der unterschriebenen Erklärung an Eides statt) müssen Sie so rechtzeitig absenden oder abgeben, dass er spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr beim Briefwahlausschuss im Rathaus Leinfelden, Zimmer 9, eingeht.