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Parkraumkonzept in LE

Am 16. April 2019 hat der Gemeinderat eine neue Parkraumkonzeption beschlossen, die ein Steuerungsinstrument für das Parken im öffentlichen Raum in unserer Stadt ist und weite Teile von Oberaichen, Leinfelden und Echterdingen mit neuen Parkregelungen überspannt.

Weiß-blaues Straßenverkehrsschild mit Aufdruck "P Zone"
Foto: Stadt

Die Parkraumkonzeption ist ein Teil der vom Gemeinderat ebenfalls verabschiedeten Mobilitätsstrategie, die darauf abzielt, den Individualverkehr zu verbessern und umweltgerechte Mobilität beispielsweise den ÖPNV sowie den Fuß- und Radverkehr zu fördern.

Ziele des neuen Parkraumkonzepts

  • Vermeidung Flughafen-/Messeparker
  • Entspannung des Parkdrucks durch Reduzierung der hohen Zahl an Parkausweisen
  • Verbessertes Parkraummanagement – zusätzliche Parkmöglichkeiten für Bewohnerinnen und Bewohner, da Wohnwagen und Anhänger keinen Parkraum mehr wegnehmen
  • Lenkung der Parksuchverkehre 
  • Weniger Parksuchverkehr
  • Weniger Binnenverkehr

Änderungen durch das neue Parkraumkonzept

Das Parkraumkonzept sieht in den Stadtteilen Oberaichen, Leinfelden und Echterdingen verschiedene Parkzonen vor. In diesen Parkzonen gelten jeweils unterschiedliche Regelungen: Grundsätzlich gilt, dass je weiter die Gebiete von der S-Bahntrasse entfernt sind, umso großzügiger sind die Parkbeschränkungen.

Parkzonen Leinfelden Mitte

Parkzonen Leinfelden Süd

Parkzonen Echterdingen Mitte + Nord

Parkzonen Echterdingen Süd

Parkzonen Oberaichen

Parkzonen Unteraichen

Es gibt deshalb im Rahmen des Parkraumkonzepts drei unterschiedliche Regelungen des Bewohner-/ Beschäftigtenparkens im Stadtgebiet. In Gebieten …

  • … mit sehr hohem Parkdruck gilt die Parkscheibenregelung 4 Stunden rund um die Uhr. Beschäftigte, deren Arbeitsstätte im Bewohnerparkgebiet liegt, erhalten einen Beschäftigtenparkausweis mit dem bis zu 10 Stunden mit Parkscheibe geparkt werden kann.
  • … mit hohem Parkdruck gilt die Parkscheibenregelung 4 Stunden von 8-18 Uhr, Parken ist mit der Parkscheibe ab 13.30 Uhr bis zum nächsten Morgen 8 Uhr möglich. Beschäftigte, deren Arbeitsstätte im Bewohnerparkgebiet liegt, erhalten einen Beschäftigtenparkausweis mit dem bis zu 10 Stunden mit Parkscheibe geparkt werden kann.… 
  • … mit Parkdruck gilt die Parkscheibenregelung 10 Stunden. Beschäftigte können mit Parkscheibe parken.

Fragen zum Parkraumkonzept

Bekomme ich für jedes Fahrzeug einen Bewohner-/Beschäftigtenparkausweis?

Pro Erwachsenen mit Führerschein gibt es genau einen Bewohner-/Beschäftigtenparkausweis für ein Kfz. Den Bewohner-/Beschäftigtenparkausweis erhält man für die Parkzone der Wohnanschrift/des Arbeitsorts.

Wie lange gilt und was kostet ein Bewohner-/Beschäftigtenparkausweis?

Die Parkausweise haben eine Gültigkeit von 12 Monaten. Ein Bewohnerparkausweis kostet 30 Euro, ein Beschäftigtenparkausweis 90 Euro pro Jahr.

Bekommen auch Beschäftigte einen Parkausweis?

Ja, Beschäftigte, deren Arbeitsort in den Parkzonen liegt, können einen Beschäftigtenausweis erhalten. Dieser ist zusammen mit einer Parkscheibe auszulegen, da Beschäftigte max. 10 Stunden mit diesem Ausweis parken dürfen.

Können die Parkausweise verlängert werden?

Ja, die Ausweise können um ein Jahr verlängert werden. Eine Verlängerung ist solange möglich, wie die Bedingungen für das Bewohner-/Beschäftigtenparken erfüllt sind.

Werde ich an den Ablauf der Gültigkeit meines Parkausweises erinnert?

Das Online-Antragsverfahren sieht die Möglichkeit einer Registrierung der E-Mail-Adresse vor, somit kann nach 11 Monaten an den Ablauf der Gültigkeit erinnert werden.

Was mache ich wenn eine Änderung des Kennzeichens notwendig wird?

Kennzeichenänderungen können mittels des bei Erstbeantragung erhaltenen Linkes und Ihren Zugangsdaten online vorgenommen werden. Hierbei ist lediglich die Eingabe des neuen Kennzeichens und das Hochladen einer Kopie des Fahrzeugscheines notwendig. Im Anschluss kann der Parkausweis wieder selbstständig ausgedruckt werden. Die Gültigkeit bleibt bei der Änderung des Kennzeichens unberührt und es fallen keine weiteren Gebühren an.