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Karenzzeit vor der Landtagswahl beginnt

Mit der Amtsblatt-Ausgabe in Kalenderwoche 3 am 16. Januar 2026 beginnt die achtwöchige Karenzzeit vor der Landtagswahl am 8. März. Berichte, Stellungnahmen sowie Terminankündigungen der Fraktionen, Parteien und Wählervereinigungen sind in diesem Zeitraum nicht möglich.

Während der Karenzzeit werden lediglich die Kontaktdaten bestehend aus Name des Verantwortlichen, Telefonnummer und E-Mail-Adresse veröffentlicht.

Während dieser achtwöchigen Karenzzeit sind außerdem Berichte, Stellungnahmen sowie Terminankündigungen von Kirchen, Vereinen und Organisationen zu politischen Themen nicht möglich.

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