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Ab 2026/27: Klare Staffelung und angepasste Beiträge in der Kinderbetreuung

Die Stadt passt zum Schuljahr 2026/2027 die Entgelte für die Kinderbetreuung sowie die Schulkindbetreuung an. Gleichzeitig wird die Familienstaffelung vereinheitlicht. Künftig gelten sowohl im U3- und Ü3-Bereich als auch in der Schulkindbetreuung einheitliche Staffelungssätze von 100, 75, 50 und 25 Prozent je weiterem Kind. 

Bei den Betreuungsentgelten für Kinder unter drei Jahren (U3) wird die bereits vom Gemeinderat beschlossene schrittweise Angleichung an die Empfehlungen des Städte- und Gemeindetags Baden-Württemberg sowie der Kirchenverbände fortgesetzt. Da die derzeitigen Entgelte noch deutlich unter den empfohlenen Sätzen für 2026/2027 liegen, sollen  die Gebühren in den kommenden drei Schuljahren entsprechend angehoben werden. 

Für Kinder ab drei Jahren (Ü3) wurde vom Gremium mehrheitlich eine Erhöhung der Entgelte zum Schuljahr 2026/2027 um 4,5 Prozent beschlossen. Auch die Entgelte für die Schulkindbetreuung und den Feriendienst für Grundschulkinder werden um 4,5 Prozent angehoben. Die Familienstaffelung wird dabei analog zu den Kitas übernommen.

Die Verwaltung wird die Eltern aktiv über bestehende Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten informieren: Familien, die Transferleistungen erhalten, können beim Landratsamt Esslingen einen Antrag auf Übernahme der Kosten für die Kindertagesbetreuung stellen. Familien mit geringem Einkommen, die keine der Transferleistungen beziehen, können einen Zuschuss vom Landkreis Esslingen bekommen. Und die Stadtpassregelung ist weiterhin gültig und sieht Ermäßigungen in Höhe von 60, 35 und 25 Prozent vor.