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Bebauungsplanverfahren „Gewerbegebiet Echterdingen Nord-West“ (31-21)

Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans „Gewerbegebiet Echterdingen Nord-West" (31-21), Stadtteil Echterdingen, gem. § 2 Abs. 1 BauGB und Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 11.06.2019 bis 12.07.2019.

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.05.2019 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für das Gebiet „Gewerbegebiet Echterdingen Nord-West" (31-21) im Stadtteil Echterdingen einen Bebauungsplan aufzustellen und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Maßgebend ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 01.04.2019. Der Geltungsbereich ist im folgenden Lageplan (nicht maßstäblich) dargestellt:

Ziele und Zwecke der Planung:

Mit Blick auf den großen Bedarf an gewerblichen Bauflächen, bei einem gleichzeitig festzustellenden Verdrängungsprozess der klassischen Büro- Verwaltungs- und produzierenden Gewerbenutzungen durch oftmals wirtschaftlich attraktivere Nutzungsarten (wie z.B. Einzelhandel, Beherbergungsbetriebe etc.), ist es erforderlich, die gewerblichen Bauflächen im Plangebiet zu sichern und angemessene und geordnete städtebauliche Entwicklungsmöglichkeiten zu gewährleisten. Zur Verwirklichung dieser städtebaulichen Ziele ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

Die wesentlichen Ziele des Bebauungsplans sind demnach:

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung der vorhandenen Gewerbestrukturen.
  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Schutz des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes.
  • Prüfung von Entwicklungsmöglichkeiten für bestehende Unternehmen.
  • Ausschluss von neuen zentrenrelevanten Einzelhandelsnutzungen entsprechend dem Einzelhandelskonzept zur Stärkung, Belebung und Förderung der zentralen Versorgungsbereiche und Sicherstellung der wohnortnahen Nahversorgung.
  • Aufwertung des Erscheinungsbilds des Gebiets, insbesondere durch Aufstellung von Gestaltungsrichtlinien und Regelungen zu Werbeanlagen.
  • Anpassung an aktuelles Bau- und Planungsrecht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Echterdingen Nord-West“ (31-21) umfasst eine Fläche von ca. 19,7 ha.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Lageplan des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Echterdingen Nord-West“ (31-21) liegt mit dem Vorentwurf der Begründung vom Dienstag, 11.06.2019 bis einschließlich Freitag, 12.07.2019 im Rathaus Echterdingen, Bernhäuser Straße 11, I. Stock, Zimmer N.111 (Zugang zum Aufzug ist im rückwärtigen Bereich des Rathauses) beim Planungsamt während der allgemeinen Dienststunden, auch außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten, d.h. von Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr, zusätzlich montags, dienstags und donnerstags von 14 bis 16 Uhr sowie mittwochs von 14 bis 18 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich aus. Zugleich besteht Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung.

Zudem können die Unterlagen auf den Internetseiten der Stadt Leinfelden-Echterdingen unter der Rubrik „Stadtentwicklung- Bebauungsplanung- Beteiligung der Öffentlichkeit“ eingesehen werden.

Hinweise

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben. Die zur öffentlichen Auslegung fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden von der Gemeinde nach Abschluss der öffentlichen Auslegung geprüft und anschließend das Ergebnis mitgeteilt. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung dadurch ersetzt werden, dass diesen Personen nach Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leinfelden-Echterdingen die Einsicht in das Ergebnis der Prüfung ermöglicht wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift gespeichert werden. Zum nächsten Verfahrensschritt werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Anlagen

Aufstellungsplan „Gewerbegebiet Echterdingen Nord-West“ (31-21) (PDF, 1,2 MB)

Vorentwurf Begründung nach § 9 Abs. 8 BauGB zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange (PDF, 588,7 KB)