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Übernachtungssteuer kommt: Vier Euro pro Nacht ab Juli 2027

Der Gemeinderat hat die Einführung einer Übernachtungssteuer in Leinfelden-Echterdingen beschlossen. Ab dem 1. Juli 2027 soll für jede Übernachtung ein Pauschalbetrag von vier Euro pro Person erhoben werden.

Hotelgebäude mit Parkanlage und Zufahrt.
Foto: Stadt LE

Ausnahmen für Kinder und Schulgruppen

Von der Übernachtungssteuer ausgenommen werden sollen insbesondere Minderjährige, Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Klassenfahrten sowie Schülergruppen im Rahmen schulischer Veranstaltungen.

Die konkreten Regelungen werden in einer eigenen Übernachtungssteuersatzung festgelegt. Diese wird von der Stadtverwaltung auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben erarbeitet und dem Gemeinderat rechtzeitig vor dem geplanten Einführungstermin zur Beschlussfassung vorgelegt.

Einnahmen für Straßen und Grünflächen

Mit den Einnahmen aus der Übernachtungssteuer sollen kommunale Aufgaben finanziert werden, die auch Übernachtungsgästen zugutekommen. Geplant ist, die Erträge bei der Bemessung der Budgets für den Straßenunterhalt sowie die Pflege öffentlicher Grünflächen zu berücksichtigen. Ziel ist es, die von Gästen mitgenutzte Infrastruktur künftig teilweise über die Übernachtungssteuer zu finanzieren.

Die Stadt rechnet mit jährlichen Einnahmen von mehr als zwei Millionen Euro.

Zahlen & Fakten zur Übernachtungssteuer

  • 2 bis 4 Euro: So hoch ist die Übernachtungssteuer, die Stuttgart, Ludwigsburg, Karlsruhe und Tübingen zum 1. Juli eingeführt haben.
  • Rund 85 Euro: So viel kostet eine Übernachtung in Leinfelden-Echterdingen im Durchschnitt. Die Preise liegen zwischen 55 und 180 Euro. In Stuttgart zahlen Hotelgäste durchschnittlich 119 Euro.
  • 556.000 Übernachtungen: So viele Übernachtungen wurden im vergangenen Jahr in LE gezählt. 2020 waren es noch gut 181.000.
  • Platz 2 in der Region: Bei den Übernachtungszahlen liegt Leinfelden-Echterdingen in der Region Stuttgart auf Rang zwei, landesweit auf Platz 13. Im Landkreis Esslingen ist LE Spitzenreiter.