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LK Esslingen untersagt Wasserentnahme aus Flüssen, Bächen, Seen und Teichen

Wegen des sehr niederschlagsarmen und trockenen Frühjahrs ist der Wasserstand in den Gewässern des Landkreises Esslingen inzwischen unter das sogenannte mittlere Niedrigwasser gefallen. 

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Foto: fotohansel/Adobe Stock

Deshalb gilt im Landkreis Esslingen seit Samstag, 27. Juni 2026, eine Rechtsverordnung, wonach die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern wie Bächen, Flüssen, Seen und Teichen untersagt wird. 

Die Rechtsverordnung ist auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht. Die Verordnung gilt zunächst bis zum 30. September dieses Jahres.

Insbesondere die Gewässerökologie – also Fische, kleinere Lebewesen und Pflanzen – leidet unter den niedrigen Wasserständen, dem niedrigen Sauerstoffgehalt und den ansteigenden Wassertemperaturen. Deswegen ist die Wasserentnahme untersagt worden. 

Das gilt für die Entnahme mit einer Pumpe ebenso wie für das Schöpfen „von Hand“ mit Eimern oder Gießkannen – dem sogenannten Gemeingebrauch. Ebenfalls reglementiert ist die Entnahme größerer Wassermengen, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. In den Auflagen ist ein Pegel festgesetzt, unterhalb dessen die Wasserentnahme untersagt ist.

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