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Bürgerschaft plant mit

Die Bürgerbeteiligung genießt bei uns in Leinfelden-Echterdingen einen hohen Stellenwert. Das gilt auch für das Thema Bebauungsplanung: In einem zweistufigen Beteiligungsverfahren können Sie sich als Bürgerinnen und Bürger, als Bauinteressierte oder Grundstückseigentümer aktiv in den Planungsprozess der Bauleitpläne einbringen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit fußt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB), das hierzu zwei wesentliche Punkte vorsieht.

Bürger sitzen im Veranstaltungsaal und heben teilweise die Hand hoch, um abzustimmen
Gäste sitzen bei Sonnenschein in einem Manosquer Straßencafé (rechts: ein Brunnen)

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Bürgerinnen und Bürger zu einem frühen Zeitpunkt des Planverfahrens mit ins Boot zu holen, schafft die Gelegenheit, sich rechtzeitig und gründlich zu informieren. Etwa über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, über verschiedenartige  Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eine Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. So bleibt auch genug Zeit für die Bürgerschaft, Anregungen, Ideen und Einwände vorzutragen.

Über die Beteiligung bzw. Mitwirkungsmöglichkeit informiert das Amtsblatt der Großen Kreisstadt Leinfelden-Echterdingen. Bei speziellen Verfahren kann von dieser frühzeitigen Beteiligung abgesehen werden. Zusätzlich zur offiziellen Bürgerbeteiligung veröffentlichen wir die Bauleitpläne auch im Internet.

Öffentliche Auslegung

Die Bebauungsplanentwürfe werden für den Zeitraum von einem Monat öffentlich im Planungsamt im Rathaus Echterdingen ausgelegt. Der genaue Zeitraum wird im Amtsblatt bekannt gegeben. Zur ausgearbeiteten Planung können Sie sich schriftlich oder mündlich äußern.

Ihre Stellungnahme und Anregungen können Sie innerhalb der festgelegten Fristen auch per E-Mail an die Stadtverwaltung senden: info@le-mail.de.