Bundestagswahl am 26. September 2021

Am 26. September 2021 sind rund 27.000 Wahlberechtigte in Leinfelden-Echterdingen aufgerufen, den 20. Deutschen Bundestag zu wählen. Hier können Sie am Wahlabend ab 20 Uhr das vorläufige amtliche Wahlergebnis in Leinfelden-Echterdingen nachlesen:

Zum vorläufigen amtlichen Endergebnis der Bundestagswahl 2021 in LE

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag 18 Jahre oder älter sind und seit mindestens drei Monaten in Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch so genannte „Auslandsdeutsche“ wahlberechtigt. Diese Personen müssen bis spätestens 05. September 2021 einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis bei ihrer letzten Heimatgemeinde in Deutschland stellen. Nähere Informationen dazu sowie ein Online-Antragsformular finden Sie auf den Internetseiten des Bundeswahlleiters.

Bei Fragen zur Wahlberechtigung und sonstigen Fragen rund um die Wahl wenden Sie sich bitte an die Bürgerämter.

Wahlbenachrichtigung

In der Wahlbenachrichtigung, die Sie bis zum 05. September 2021 erhalten, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dessen Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind. Ohne Wahlschein können Sie nur dort Ihre Stimme abgeben. Am 26. September 2021 sind die Wahlräume von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Bei der Wahl im Wahllokal können Sie Ihren Stimmzettel in einer Wahlkabine kennzeichnen und in die Wahlurne stecken.

Briefwahl

Wenn Sie in einem anderen Wahllokal im Wahlkreis Nürtingen oder durch Briefwahl wählen möchten, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Dies können Sie mündlich (nicht telefonisch) in einem der Bürgerämter oder schriftlich, indem Sie die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung zurückschicken oder gleich hier mit unserem Online-Formular (bis 21.9., 12 Uhr) erledigen.

Sofern Sie den angebotenen Link zum Formular für den Online-Wahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat.

Für die Online-Beantragung benötigen Sie Ihre Wählernummer und Wahlbezirksnummer, die Sie mit der Wahlbenachrichtigung bis spätestens 05. September 2021 erhalten.

Bitte beachten Sie, dass Sie für die Vorsprache auf den Bürgerämtern derzeit einen Termin benötigen. Bitte nutzen Sie hierfür die Terminbuchungsmöglichkeit über unseren Online-Terminvergabe oder schreiben eine E-Mail an das für Ihren Wohnort zuständige

Bürgeramt:
Echterdingen und Stetten: BA-echterdingen@le-mail.de
Leinfelden und Musberg: BA-leinfelden@le-mail.de

Darüber hinaus erreichen Sie die Bürgerämter telefonisch wie folgt:
Bürgeramt Leinfelden: 0711/1600-300
Bürgeramt Echterdingen: 0711/1600-600

Wahlsystem

Bei der Bundestagswahl hat jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen: Die Erststimme für die Wahl eines Bewerbers oder einer Bewerberin im Wahlkreis Nürtingen - zu dem Leinfelden-Echterdingen gehört - und die Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste.