veröffentlicht. Damit ist das Filderspitzkraut ab sofort ebenso geschützt wie die Schwäbischen Spätzle und die Schwarzwaldforelle, das Schwäbisch-Hällische Qualitätsschweinefleisch und der Tettnanger Hopfen. Aktuell sind in der EU über 1.100 Produktbezeichnungen aus Mitgliedsstaaten und Drittländern geschützt. Zu verdanken ist der EU-Schutz des Filderkrauts dem Aichtaler Landwirt und Sauerkonservenhersteller Jörg Kimmich: Seit vielen Jahren engagiert er sich für die Aufnahme des Filderspitzkrauts in die Liste der EU-Kommission. Kimmich gründete deshalb zusammen mit Gleichgesinnten die Interessengemeinschaft Filderkraut, deren Sprecher er bis heute ist. Bereits 2006 beantragte die Interessengemeinschaft die Aufnahme des Kopfkohls mit der charakteristischen Spitze und den feinen Blattrippen in die EU-Herkunftsschutz-Verordnung.
Denn die Basis für den hervorragenden Geschmack und die Zartheit des hiesigen Weißkohls liegt in der einzigartigen Bodenstruktur der Filderhochebene: Fruchtbare Lößlehmböden mit hoher Nährstoffversorgung und einem konstant hohen Feuchtegehalt bieten ausgezeichnete Wachstumsbedingungen. Auch die Samen und Setzlinge stammen aus der Region. Noch heute vermehren die Krautbauern das Saatgut in Eigenregie, Fremdzüchtungen von Spitzkohl oder Hybridsorten werden auf den Fildern nicht verwendet. Der Krautanbau auf der Filderebene hat eine Jahrhunderte lange Tradition. Filderkraut war weit über die Region hinaus bekannt, Feinschmecker schätzen die Zartheit und den vorzüglichen Geschmack. Dennoch wäre das leckere Spitzkraut fast vom Markt verschwunden.
Denn runde Krautköpfe sind in den Krautfabriken leichter zu verarbeiten. Nicht zuletzt um das Wahrzeichen der Filder zu erhalten, hat die Stadt Leinfelden-Echterdingen Ende der 1970er Jahre die Landwirte zum Spitzkrautanbau motiviert und eine gewisse Abnahme garantiert: Beim Filderkrautfest können sich Einheimische und Gäste seit 1979 alljährlich von der Qualität und dem feinen Aroma des hiesigen Krauts überzeugen. 2005 nahm die Organisation Slow Food das Filderkraut in ihre „Arche des Geschmacks“ auf, was den Werbeeffekt weiter erhöhte. Mit dem europaweiten Schutz der geografischen Angabe und der Ursprungsbezeichnung bestehen nun juristisch einklagbare, verbindliche Vorgaben für die Erzeugung des Filderspitzkrauts.
Agrarminister Alexander Bonde (Grüne) gratulierte der Interessengemeinschaft Filderkraut zu diesem Erfolg und unterstrich: „Wer Filderkraut anbaut oder kauft, leistet zugleich einen wichtigen Beitrag zum Erhalt einer jahrhundertealten bäuerlich geprägten Tradition und zu einer vielfältigen Natur- und Kulturlandschaft.“ Da sind wir alle gefordert und schlemmen gerne mit.

