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19.08.2010 Google Street View: Stadt kann nicht widersprechen


Google Street View:  Stadt kann nicht widersprechen
Manche sehen in Google Street View die Landkarte des 21. Jahrhunderts. Andere aber haben nicht die geringste Lust, ihre Hausfassade und den Blick über den Gartenzaun für Beobachter in aller Welt zuzulassen. Doch wie schon Rom, Paris und zahlreiche andere Orte in aller Welt, werden nun auch 20 Städte in Deutschland für das World Wide Web erschlossen. So wie längst ein virtueller Spaziergang rund

um den Eiffelsturm bequem zuhause am PC möglich ist, wird man bald auch auf dem Stuttgarter Schlossplatz lustwandeln können - oder über Echterdingens neuen Zeppelin-Platz.
Seit kurzem ist das Google-Fahrzeug mit dem Kamerastativ auf dem Dach nämlich auch in Leinfelden-Echterdingen unterwegs, um Straßenansichten aus den unterschiedlichsten Perspektiven und in 360-Grad-Rundumsicht aufzunehmen. Das passt vielen Bürgerinnen und Bürgern überhaupt nicht, wie Anrufe und verärgerte Besucher in den Rathäusern zeigen. Die Stadt, heißt es dann immer wieder, solle doch einschreiten und das Fotografieren hier verbieten.
Bekanntlich muss man es nicht hinnehmen, dass man sein Haus erkennt oder – weil die Kamera in einer Höhe von 2,50 Metern aufnimmt – über Zäune und Hecken in den Garten sehen kann. Jeder Bürger hat das Recht, schriftlich oder online bei Google Widerspruch einzulegen. Dann wird das Haus "gepixelt". Übrigens genügt der Einspruch nur eines Mieters, dann muss das Haus unkenntlich gemacht werden, egal wie der Hauseigentümer dazu steht.

"Jeder Bürger" kann Widerspruch einlegen bedeutet allerdings: jede Person, denn das Datenschutzrecht schützt nur "natürliche Personen". Das heißt, dass eine Stadt oder Gemeinde nicht kollektiv Widerspruch für all ihre Bürger einlegen kann! Der Kommune fehlt "die unmittelbare Betroffenheit … da die von Google erfassten (personenbezogenen) Daten ihrer Bürgerinnen und Bürger nicht ihr gehören", teilt der Städtetag Baden-Württemberg dazu mit.
Zumal es auch Menschen gibt, die durchaus nichts dagegen haben, wenn ihr Gebäude oder ihr Zuhause für jedermann weltweit im Internet abrufbar ist. Hoteliers oder Inhaber von Vergnügungsstätten stehen Google Street View positiv gegenüber, und Städte selbst präsentieren ihre Museen, öffentlichen Plätze oder Einkaufsmeilen durchaus gerne etwaigen Besuchern, die sich vorab informieren wollen. Zudem gibt es bereits andere Anbieter, die schon länger 3D-Bilder aus allerdings bisher nur wenigen großen deutschen Städten liefern, wie etwa das Portal "Sightwalk". Und Webcams zeigen zu jeder vollen Stunde in TV-Nachrichtensendungen Plätze und ihre Besucher weltweit.
Die Einwände der Kritiker lauten, dass Personen oder auch Autos - obwohl sie von Google automatisch "verpixelt" werden - doch oftmals erkennbar bleiben. Im Internet kursieren genügend Bilder von Menschen in peinlichen Situationen oder an Adressen, an denen sie eigentlich nicht gesehen werden wollen.
Und Einbrecher? Hier gehen die Meinungen auch der Kriminalpolizei auseinander. Einbrecherbanden, sagen Kritiker, können so ihre Raubzüge gezielt planen. Andere winken ab: Schon bisher seien mit Google Map Wohnquartiere und Häuser aus der Vogelperspektive bestens zu orten. Und: fällt ein unkenntlich gemachtes Haus nicht erst richtig auf?
Die Widerspruchsfrist läuft online über Google bis 15. September, wenn per Post widersprochen wird bis 21. September. Ein späterer Widerspruch ist möglich, wird jedoch erst nach dem zum Jahresende vorgesehenen Start von Street View umgesetzt.
Informationen und das Widerspruchsformulare werden im Internet angeboten, u.a. vom Innenministerium Baden-Württemberg:
www.im.baden-wuerttemberg.de
Für Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang hält die Stadtverwaltung Formulare in den beiden Rathäusern Leinfelden (Pforte) und Echterdingen (Bürger- und Ordnungsamt) bereit.
www.google.de/streetview



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