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Was ist Lärmminderungsplanung?

Zur Lärmbelastung von Siedlungen und freier Landschaft tragen oft viele Quellen bei, wobei insbesondere verkehrsbedingter Lärm (Straßen-, Schienen- und Flugverkehr) zu erheblichen Belastungen führt. Für die räumliche Planung stellt dies ein zunehmendes Problem und Hindernis dar. Besonders bei der Ausweisung von Neubaugebieten müssen die Anforderungen nach gesunden Wohnverhältnissen berücksichtigt werden, was oft nur noch unter erhöhten technischen und damit finanziellen Aufwendungen (aktiver und passiver Lärmschutz) möglich ist.

Anliegen der Lärmminderungsplanung ist es, übermäßigen Lärm aus verschiedenen Quellen systematisch und durch geregeltes, koordiniertes Vorgehen abzubauen. Dazu wurde im Jahr 1990 der § 47a in das BundesImmissionschutzgesetz (BImSchG) eingeführt. Demnach haben Gemeinden, oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden für Wohngebiete und andere schutzwürdige Gebiete mit schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche eine detaillierte Lärmanalyse durchzuführen. Ist in diesen Gebieten ein abgestimmtes Vorgehen gegen verschiedenartige Lärmquellen erforderlich, so sind zu deren Beseitigung oder Verminderung Lärmminderungspläne aufzustellen. Hierbei sind die Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung zu beachten. Die Lärmminderungspläne sollen Konfliktbereiche und Lärmminderungspotenziale aufzeigen. Zudem sollen Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung angedacht werden.

Auch nach dem neuen, im Jahr 2005 an das "Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" angepassten § 47a BImSchG sind zur Beseitigung oder Verminderung von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Umgebungslärm Lärmkarten auszuarbeiten und sogen. Lärmaktionspläne aufzustellen. Im Sinne des Gesetzes bezeichnet der Begriff "Umgebungslärm" belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht.

Mit der Lärmminderungsplanung wird letztendlich das Ziel verfolgt, die Lärmbelastung in allen schutzwürdigen Bereichen so weit zu vermindern, dass definierte Zielwerte eingehalten werden.

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