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Betroffenheit nach Umgebungslärmkartierung

Durch die erste Stufe der Lärmkartierung können die betroffenen Gemeinden ermittelt werden, die einen Lärmaktionsplan aufstellen müssen. Nach Empfehlung des Umweltministeriums liegt der Auslösewert für die Festlegung von Maßnahmen in jenen Bereichen, in denen eine verkehrsbedingte Verlärmung in Siedlungsflächen mit Wohnungen, Schulen und Krankenhäusern von mehr als 70 dB(A) LDEN und 60 B(A) Lnight erreicht wird. Abweichend davon sind laut Umweltbundesamt zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen und zur Minderung bzw. langfristigen Vermeidung erheblicher Belästigungen nachstehende Auslösekriterien für die Aktionsplanung erforderlich:

Umwelthandlungsziel

Zeitraum

LDEN 

LNight

Vermeidung von Gesundheitsgefährdung 

kurzfristig  

65 dB(A)

55 dB(A)

Minderung der erheblichen Belästigung 

mittelfristig 

60 dB(A) 

50 dB(A)

Vermeidung von erheblicher Belästigung 

langfristig 

55 dB(A) 

45 dB(A)


Kriterium ist die Überschreitung einer der beiden Werte - des 24-Stunden-Wertes LDEN oder des Nachtwertes LNight. Das Umweltbundesamt hat hierzu ein entsprechendes Positionspapier herausgegeben, in dem die genannten Auslösewerte anhand des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und dem aktuellen Erkenntnisstand zu den wichtigsten Lärmwirkungsbereichen (Belästigung, Kommunikation, Erholung, Schlaf und Erkrankungen) abgeleitet werden.

Aufgrund der vorliegenden Lärmkartierung ist die Stadt Leinfelden-Echterdingen durch den Lärm auf der BAB 8, der B 27, der L 1192 und der Echterdinger Hauptstraße sowie durch den Fluglärm des Flughafen Stuttgart betroffen. Die gemeindebezogenen Ergebnislisten der Betroffenheitsanalyse haben wir als PDF-Datei zum Download (160 KB) formatiert.

Eine Betroffenheit durch Bahnlärm ergibt sich in der 1. Stufe der Lärmkartierung für Leinfelden-Echterdingen nicht, da die S-Bahn-Linie zum Flughafen rund 32.000 Zugbewegungen pro Jahr hat, weshalb die Lärmkartierung voraussichtlich erst in der 2. Stufe für diese Lärmquelle erfolgen wird.

Nach der durch die LUBW vorgelegten Betroffenheitsanalyse für Hauptverkehrsstraßen, für welche die Stadt einen Lärmaktionsplan aufstellen muss, sind in Leinfelden-Echterdingen im Mittelungszeitraum Tag, Abend und Nacht (LDEN) insgesamt 4.350 Einwohner von Lärmbelastungen über 55 dB(A) betroffen, bei der gemittelten Lärmbelastung über die Nacht (LNight) insgesamt 2.552 Einwohner mit Pegelwerten über 50 dB(A). Da die Ermittlung dieser Werte z. T. auf fehlerhaften Eingabewerten bei der Lärmberechnung basiert, wurden im Zuge der Erstellung des Aktionsplans entsprechende Korrekturen vorgenommen und Pegelwerte danach angepasst.

Nachfolgende Grafik zeigt die korrigierte Verteilung über die einzelnen Pegelbereiche. Über die veröffentlichen Ergebnisse der LUBW hinaus, werden in der Abbildung auch die im Nachtzeitraum mit Pegelwerten von 45-50 dB(A) belasteten 4.045 Einwohner dargestellt.

Insgesamt sind somit im Mittelungszeitraum Tag, Abend und Nacht (LDEN) 4.147 Einwohner von einem Lärmpegel von über 55 dB(A) und im Mittelungszeitraum Nacht (LNight) 6.507 Einwohner von einem Lärmpegel von über 45 dB(A) betroffen. Davon sind ganztägig 247 bzw. nachts 307 Einwohner Lärmbelastungen > 70 dB(A) bzw. > 60 dB(A) ausgesetzt. Legt man die Auslösewerte des Umweltministeriums (70 dB(A) LDEN und 60 B(A) LNight) zugrunde, müssen nur für diese Einwohner Maßnahmen festgelegt werden. Für einen Großteil der belasteten bis hoch belasteten Einwohner wären somit keine Maßnahmen zu beschließen.

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