Der planerische Rahmen
Bevor ein Baugebiet erschlossen, Straßen, Plätze und Räume einer Stadt für neue Zwecke und Ziele genutzt werden können, müssen Ideen entwickelt und Pläne erstellt werden. Die Bauleitplanung ist dabei ein wichtiges Instrument zur Stadtplanung. Inhalt und Ablauf der Bauleitplanung sind im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.
Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan bildet den übergeordneten Rahmen für die Bodennutzung in der ganzen Stadt. Er stellt unter anderem dar, wo in den Stadtteilen Wohnbauflächen und Gewerbeflächen ausgewiesen sind oder entwickelt werden können. Der Flächennutzungsplan ist zwar für die Planungen der öffentlichen Planungsträger – und damit auch für die Stadt Leinfelden-Echterdingen - bindend, hat aber gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern noch keine unmittelbare Rechtswirksamkeit.
Auf der Basis des Flächennutzungsplans werden Bebauungspläne für einen Straßenzug oder ein Stadtquartier aufgestellt und umgesetzt. Der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan regelt insbesondere, was und wie auf einem Grundstück gebaut werden darf. Er wird vom Gemeinderat als Satzung beschlossen und ist von allen Bürgerinnen und Bürgern zu beachten, die innerhalb seines Geltungsbereichs ein Bauvorhaben planen.
In einem zweistufigen Beteiligungsverfahren können Sie sich als Bürgerinnen und Bürger, als Bauinteressierte oder Grundstückseigentümer aktiv in den Planungsprozess der Bauleitpläne einbringen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die öffentliche Auslage der Planung bieten Ihnen die Gelegenheit, sich zu informieren und Ihre Meinung vorzutragen.
Nähere Informationen zu den Bauleitplänen erhalten Sie im Planungsamt.
