BodenrichtwerteLeinfelden-Echterdingen zum 31.12.2010
Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten bei der Stadt Leinfelden-Echterdingen hat gem. § 193 Abs. 2 Baugesetzbuch i.V. m. § 10 der Gutachterausschussverordnung die Richtwerte im Stadtgebiet Leinfelden-Echterdingen zum Stichtag 31.12.2010 ermittelt und am 06.06.2011 beschlossen.
Die beschlossenen Richtwerte werden hiermit gem. § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuches in Verbindung mit § 12 Abs. 3 der zurzeit gültigen Gutacherausschussverordnung öffentlich bekannt gemacht. Die Werte gelten für unbebaute, erschließungsbeitragsfreie Grundstücksflächen.
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Stadtteil |
Bodenrichtwert |
|---|---|
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Leinfelden |
450 - 650 Euro pro Quadratmeter |
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Echterdingen |
450 - 640 Euro pro Quadratmeter |
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Musberg |
470 - 640 Euro pro Quadratmeter |
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Stetten |
300 - 430 Euro pro Quadratmeter |
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Stadtteil |
Bodenrichtwert |
|---|---|
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Leinfelden
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500 - 600 Euro pro Quadratmeter |
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Gewerbegebiete Oberaichen und |
350 - 400 Euro pro Quadratmeter |
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Echterdingen |
500 - 600 Euro pro Quadratmeter |
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Gewerbegebiete |
300 - 450 Euro pro Quadratmeter |
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Musberg |
320 - 400 Euro pro Quadratmeter |
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Stetten |
350 - 420 Euro pro Quadratmeter |
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Stadtteil |
Bodenrichtwert |
|---|---|
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Leinfelden |
580 - 630 Euro pro Quadratmeter |
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Echterdingen |
550 - 680 Euro pro Quadratmeter |
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Musberg |
550 Euro pro Quadratmeter |
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Stetten |
350 Euro pro Quadratmeter |
| Leinfelden | Echterdingen | Musberg | Stetten | |
|---|---|---|---|---|
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Wiesen/ Grünland |
3,00 - 6,00 |
3,00 - 6,00 Euro pro Quadratmeter |
3,00 - 5,00 Euro pro Quadratmeter |
3,00 - 6,00 Euro pro Quadratmeter |
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Wiesen/ Grünland (Landschafts-/ Naturschutzgebiet) |
2,00 - 4,00 |
2,00 - 4,00 Euro pro Quadratmeter |
2,00 - 4,00 Euro pro Quadratmeter |
2,00 - 4,00 Euro pro Quadratmeter |
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Ackerland |
10,00 - 15,00 |
10,00 - 15,00 Euro pro Quadratmeter |
8,00 - 11,00 Euro pro Quadratmeter |
9,00 - 12,00 Euro pro Quadratmeter |
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Wald |
1,00 - 1,50 |
1,00 - 1,50 Euro pro Quadratmeter |
1,00 - 1,50 Euro pro Quadratmeter |
1,00 - 1,50 Euro pro Quadratmeter |
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Garten-/ Wochenendhausgebiete |
15,00 - 25,00 |
20,00 - 28,00 Euro pro Quadratmeter |
10,00 - 15,00 Euro pro Quadratmeter |
20,00 - 30,00 Euro pro Quadratmeter |
Die Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss für Gebäude- und Grundstücksbewertungen zum nächsten Stichtag 31.12.2012 neu ermittelt und im 1. Halbjahr 2013 bekannt gegeben.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land, ggf. auch für Rohbauland und Bauerwartungsland sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen abgeleitet. Für sonstige Flächen können bei Bedarf weitere Bodenrichtwerte ermittelt werden.
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.
Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen – wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, landwirtschaftliche Nutzungsart, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt – bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert. Bei Bedarf können Antrags-berechtigte nach § 193 BauGB ein Gutachten des Gutachterausschusses für die Ermittlung von Grundstückswerten über den Verkehrswert beantragen.
Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen. Die Bodenrichtwerte berücksichtigen die flächenhaften Auswirkungen des Denkmalschutzes, nicht aber das Merkmal Denkmalschutz eines Einzelgrundstücks.
Ansprüche gegenüber den Träger der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschafts-behörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen bei zonalen Bodenrichtwerten noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.
Nach § 195 Abs. 3 des Baugesetzbuches kann jedermann Auskunft über die Richtwerte erhalten. Diese können bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in Leinfelden, Marktplatz 7, Zimmer 11 oder telefonisch unter 0711/1600-235 erfragt werden. Dort ist auch die Bodenrichtwertkarte (PDF, 10,5 MB - Die Ladezeit kann stark variieren!) erhältlich.
Nähere Informationen zu den Bodenrichtwerten
Leiter der Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Karl-Georg Schahl
Marktplatz 7
70771 Leinfelden-Echterdingen
Telefon 0711 1600-235
Telefax 0711 1600-47235
E-Mail: k.schahl@le-mail.de
