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BodenrichtwerteLeinfelden-Echterdingen zum 31.12.2010

Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten bei der Stadt Leinfelden-Echterdingen hat gem. § 193 Abs. 2 Baugesetzbuch i.V. m. § 10 der Gutachterausschussverordnung die Richtwerte im Stadtgebiet Leinfelden-Echterdingen zum Stichtag 31.12.2010 ermittelt und am 06.06.2011 beschlossen.

Die beschlossenen Richtwerte werden hiermit gem. § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuches in Verbindung mit § 12 Abs. 3 der zurzeit gültigen Gutacherausschussverordnung öffentlich bekannt gemacht. Die Werte gelten für unbebaute, erschließungsbeitragsfreie Grundstücksflächen.

Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen

Stadtteil

Bodenrichtwert

Leinfelden

450 - 650 Euro pro Quadratmeter

Echterdingen

450 - 640 Euro pro Quadratmeter

Musberg

470 - 640 Euro pro Quadratmeter

Stetten

300 - 430 Euro pro Quadratmeter

 

Richtwerte für Gewerbeflächen

Stadtteil

Bodenrichtwert

Leinfelden

 

500 - 600 Euro pro Quadratmeter

Gewerbegebiete

Oberaichen und
Unteraichen – Talstraße

350 - 400 Euro pro Quadratmeter

Echterdingen

500 - 600 Euro pro Quadratmeter

Gewerbegebiete
Zaunacker und
Stäudach

300 - 450 Euro pro Quadratmeter

Musberg

320 - 400 Euro pro Quadratmeter

Stetten

350 - 420 Euro pro Quadratmeter


Richtwerte für Mischgebietflächen

Stadtteil

Bodenrichtwert

Leinfelden

580 - 630 Euro pro Quadratmeter

Echterdingen

550 - 680 Euro pro Quadratmeter

Musberg

550 Euro pro Quadratmeter

Stetten

350 Euro pro Quadratmeter

 

Richtwerte für Agrarland
Leinfelden Echterdingen Musberg Stetten

Wiesen/ Grünland

3,00 - 6,00
Euro pro Quadratmeter

3,00 - 6,00 Euro pro Quadratmeter

3,00 - 5,00 Euro pro Quadratmeter

3,00 - 6,00 Euro pro Quadratmeter

Wiesen/ Grünland (Landschafts-/ Naturschutzgebiet)

2,00 - 4,00
Euro pro Quadratmeter

2,00 - 4,00 Euro pro Quadratmeter

2,00 - 4,00 Euro pro Quadratmeter

2,00 - 4,00 Euro pro Quadratmeter

Ackerland

10,00 - 15,00
Euro pro Quadratmeter

10,00 - 15,00 Euro pro Quadratmeter

8,00 - 11,00 Euro pro Quadratmeter

9,00 - 12,00 Euro pro Quadratmeter

Wald

1,00 - 1,50
Euro pro Quadratmeter

1,00 - 1,50 Euro pro Quadratmeter

1,00 - 1,50 Euro pro Quadratmeter

1,00 - 1,50 Euro pro Quadratmeter

Garten-/ Wochenendhausgebiete

15,00 - 25,00
Euro pro Quadratmeter

20,00 - 28,00 Euro pro Quadratmeter

10,00 - 15,00 Euro pro Quadratmeter

20,00 - 30,00 Euro pro Quadratmeter



Die Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss für Gebäude- und Grundstücksbewertungen zum nächsten Stichtag 31.12.2012 neu ermittelt und im 1. Halbjahr 2013 bekannt gegeben.

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land, ggf. auch für Rohbauland und Bauerwartungsland sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen abgeleitet. Für sonstige Flächen können bei Bedarf weitere Bodenrichtwerte ermittelt werden.

Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.

Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen – wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, landwirtschaftliche Nutzungsart, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt – bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert. Bei Bedarf können Antrags-berechtigte nach § 193 BauGB ein Gutachten des Gutachterausschusses für die Ermittlung von Grundstückswerten über den Verkehrswert beantragen.

Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen. Die Bodenrichtwerte berücksichtigen die flächenhaften Auswirkungen des Denkmalschutzes, nicht aber das Merkmal Denkmalschutz eines Einzelgrundstücks.

Ansprüche gegenüber den Träger der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschafts-behörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen bei zonalen Bodenrichtwerten noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.

Nach § 195 Abs. 3 des Baugesetzbuches kann jedermann Auskunft über die Richtwerte erhalten. Diese können bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in Leinfelden, Marktplatz 7, Zimmer 11 oder telefonisch unter 0711/1600-235 erfragt werden. Dort ist auch die Bodenrichtwertkarte (PDF, 10,5 MB - Die Ladezeit kann stark variieren!) erhältlich.

Nähere Informationen zu den Bodenrichtwerten

Leiter der Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Karl-Georg Schahl
Marktplatz 7
70771 Leinfelden-Echterdingen
Telefon 0711 1600-235
Telefax 0711 1600-47235
E-Mail: k.schahl@le-mail.de

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