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Lebenslagen

Alle Lebenslagen anzeigen | Unternehmen führen | 9. Steuern und Abgaben
  • 9.1. Unternehmenssteuern
  • 9.2. Gewinnermittlung und Buchführungspflicht
  • 9.3. Steuerpflichten als Arbeitgeber
  • 9.4. Gebühren und Beiträge

9. Steuern und Abgaben

Zur übergeordneten Lebenslage "Unternehmen führen"

Als Unternehmer können Sie von den verschiedensten Steuern (z.B. Umsatzsteuer, Einkommensteuer) betroffen sein. In den folgenden Kapiteln finden Sie Informationen

  • zu den verschiedenen Steuerarten, denen Sie als Unternehmer unterliegen können,
  • zur Gewinnermittlung und Buchführungspflicht sowie
  • zu den Steuerpflichten von Arbeitgebern.

Hinweis: Die unternehmerische Tätigkeit unterliegt vielfältigen steuerlichen Regelungen, zu denen hier nur ein grober Überblick gegeben werden kann. Bei Zweifeln sollten Sie sich daher an einen steuerlichen Berater wenden. Allgemeine Auskünfte erhalten Sie auch bei den Finanzämtern.

Auch Städte und Gemeinden können Steuern sowie Gebühren und Beiträge erheben.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, hat ihn am {0} freigegeben.

Zugeordnete Verfahren und Dienstleistungen:

  • Einkommensteuer
  • Erschließungsbeiträge entrichten
  • Gewerbesteuer - Erklärung abgeben
  • Grundstücksanschluss an Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen - Beiträge zahlen
  • Körperschaftsteuer
  • Lohnsteuern - Anmeldung und Bescheinigungsverfahren für Arbeitgeber
  • Umsatzsteuer
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