Lebenslagen
5. Familienberatung und sonstige Hilfen
Zur übergeordneten Lebenslage "Familie und Kinder"
Treten im Familienleben Konflikte und Krisen auf, bedenken Sie als Eltern, dass diese nicht nur die Partner betreffen, sondern immer auch die Kinder. Bei der Entscheidung, ob die Kinder im Trennungsfall bei der Mutter oder dem Vater aufwachsen und bei den Vereinbarungen, die zur elterlichen Sorge, zu Umgang und Unterhalt in deren Interesse zu treffen sind, sollte das Wohl der Kinder im Vordergrund stehen.
In der Unterkapiteln finden Sie Informationen über:
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat ihn am {0} freigegeben.Zugeordnete Verfahren und Dienstleistungen:
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen beantragen
- Erziehung in einem Heim oder einer anderen betreuten Wohnform beantragen
- Erziehung in einer Pflegefamilie beantragen (Vollzeitpflege)
- Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen
- Erziehungsbeistand - Unterstützung durch Betreuungshelfer beantragen
- Erziehungsberatung in Anspruch nehmen
- Frauen- und Kinderschutzhaus - Unterbringung in Anspruch nehmen
- Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen - Anordnung beantragen
- Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen - Wohnungsüberlassung verlangen
- Häusliche Gewalt - Wohnungsverweis (Platzverweis) erwirken
- Hilfe für junge Volljährige beantragen
- Hilfeplan aufstellen
- Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen (Pflegegeld)
- Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen beantragen
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen
- Krankenhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz beantragen
- Landesprogramm STÄRKE - Bildungsgutschein einlösen
- Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
- Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen
