Die Prüfung der Rechtsposition der Stadt
Die Prüfung der Rechtsposition der Stadt erfolgte durch ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Rüdiger Zuck, Anwaltskanzlei Zuck & Quaas, sowie ein Rechtsgutachten von Dr. Armin Wirsing, Rechtsanwälte de Witt Wurster & Kollegen.
Nach den Ergebnissen der Gutachten besteht für bestehende Nutzungen entlang der heutigen S-Bahn-Trasse ein Anspruch auf Schallschutz allenfalls dann, wenn sich in Folge der Gäubahnverlegung die Lärmimmissionen um 3 dB(A) erhöhen und zudem die Immissionsgrenzwerte der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung überschritten werden. Ein möglicher Anspruch auf Erschütterungsschutz kann auf Grundlage der vorhandenen Daten nach Aussage der Gutachten noch nicht abschließend beurteilt werden.
