Die evangelische Pfarrkirche
Die 1933 entworfene und am 29.7.1934 eingeweihte evangelische Pfarrkirche wurde von den Architekten Werner Klatte und Richard Weigle gebaut. Der in klarer Formensprache errichtete Sakralbau mit Langhaus, einschiffiger Saalbau, und Ostturm. Sakristeianbau an der Nordseite. Der Baukörper ist weiß verputzt. Das fünfachsige Schiff mit schmalen hohen Fenstern, teilweise mit Buntglas unterlegt, erhebt sich unter einem Satteldach, über dem Anbau ein Pultdach. Flache Holzdecke, Holzbalkenkonstruktion. Zugang über den Anbau an der Nordseite. Die Empore ist über den Turmzugang erreichbar.
Der sparsam ausgestattete Kirchenraum mit überlebensgroßem geschnitztem Kruzifix des Bildhauers Professor Fritz von Graevenitz (1892-1946) an der Chorwand, die Langhausfenster daneben sind von der Stuttgarter Kunstglaserei Saile, mit Textgestaltung. Chor durch einige Stufen erhöht mit Altar und Taufstein, beide aus Muschelkalk; an der Südseite eine Kanzel. Auf der Ostseite Querempore, die ursprünglich eine Weigle-Orgel aufnahm; die Orgel steht heute im Chorbereich. (1988 Verlegung der Orgel.)
Begründung der Denkmaleigenschaft
- Wissenschaftliche Gründe: Die 1933/1934 nach Plänen der Stuttgarter Architekten Klatte & Weigle erbaute Pfarrkirche ist ein anschauliches Dokument für den Sakralbau der 1930er Jahre und exemplarisch für das Werk der Architektengemeinschaft Klatte & Weigle.
- Künstlerische Gründe: Das Altarkreuz ist ein qualitätvolles Beispiel für die Bildhauerei der 1930er Jahre.
- Heimatgeschichtliche Gründe: Der Sakralbau, erster Kirchenbau in Stetten, ist ein wichtiges Zeugnis für die Orts- und Kirchengeschichte und besitzt hohen Aussage- und Assoziationswert.
Rechtsgrundlage
Die evangelische Pfarrkirche bildet zusammen mit dem Kruzifix und der historischen Ausstattung eine Sachgesamtheit und ist ein Kulturdenkmal gemäß § 2 DSchG Baden-Württemberg aus wissenschaftlichen, künstlerischen und heimatgeschichtlichen Gründen. An seiner Erhaltung besteht aufgrund seines dokumentarischen und exemplarischen Wertes ein öffentliches Interesse.


