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Ein Parallelgehöft aus Bauernhaus und Fachwerkscheune

Das Wohngebäude eines Parallelgehöfts, ein giebelständiger eingeschossiger Fachwerkbau, erhebt sich über massivem Sockelgeschoss unter einem zweigeschossigen Satteldach mit Schleppgauben. Die Fassade zeigt symmetrisches Fachwerkgefüge mit geschosshohen Querstreben, Giebel mit zwei Vorstößen und geschnitzten Knaggen. Traufseitiger Zugang mit einläufiger Seitentreppe unter Schleppdach.

Stettener Hauptstraße 63: Parallelgehöft aus Bauernhaus und FachwerkscheuneDas Gebäude stammt aus dem 16. Jahrhundert. Im Keller Sandsteingeviert als ehemalige Wasserschöpfstelle. Parallel und leicht zurückgesetzt dazu steht eine eingeschossige Fachwerkscheune (16. Jahrhundert).

Begründung der Denkmaleigenschaft

Wissenschaftliche Gründe: Das Parallelgehöft dokumentiert in anschaulicher Weise die bäuerliche Wohnhausarchitektur des 16. Jahrhunderts in der Region.

Rechtsgrundlage

Das Bauernhaus mit Fachwerkscheune bildet eine Sachgesamtheit und ist ein Kulturdenkmal gemäß § 2 DSchG Baden-Württemberg. An seiner Erhaltung besteht aufgrund seines dokumentarischen und exemplarischen Wertes ein öffentliches Interesse.

 

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