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Das alte Rathaus

Musberg, 1229 erstmals in einer für das Kloster Bebenhausen ausgestellten päpstlichen Urkunde erwähnt, gehörte wie alle Filderorte zum Amt Stuttgart. Seit dem 16. Jahrhundert war das Dorf neben Ober- und Unteraichen, Stetten, Hof und Weidach Bestandteil des Leinfelder Ämtle, einem Unteramt Stuttgarts. 1819 erhielt der Ort eine eigene Verwaltung. 1830 wurde das Rathaus erstellt. Den Umbau von 1923 finanzierten die Musberger durch den Holzverkauf aus dem Gemeindewald. Das Rathaus erfüllte seine Funktion bis 1960.

Filderstraße 44: Altes RathausDas Rathaus, ein zweigeschossiger verputzter Fachwerkbau unter flachem Satteldach, erhebt sich über fast quadratischem Grundriss. Das Gebäude vereint in seinen klaren, sparsam eingesetzten Bauformen typische Merkmale des Klassizismus wie die Pilastergliederung im Erdgeschoss, die Anordnung der Fenster und den flachen Dreiecksgiebel. Ein kleiner Dachreiter mit Glocke hebt das Gebäude aus der übrigen Bebauung hervor und kennzeichnet es als Rathaus. Das Gebäude trägt im rückwärtigen Eingang die Jahreszahl 1830 und das Ortswappen zwei gekreuzte Zieglermodel.

Das Untergeschoss diente zeitweise als Milchsammelstelle. Das Erdgeschoss nahm Feuerwehrraum und Vorratsraum mit Kleinviehwaage auf. Im ersten Obergeschoss befand sich das Schultheißenzimmer, zugleich auch Sitzungszimmer für den Gemeinderat. In anschaulicher Weise wird übermittelt, dass das Rathaus eine Vielzahl von Funktionen für die dörfliche Gemeinde vereinte. 1923 erfolgte von Architekt Friedrich Harzer eine Erweiterung durch einen Queranbau an der Ostseite.

Begründung der Denkmaleigenschaft

  • Wissenschaftliche Gründe: Das Gebäude ist ein anschauliches Beispiel für den repräsentativen klassizistischen Rathausbau des 19. Jahrhunderts.
  • Heimatgeschichtliche Gründe: Der Bau ist ein Dokument von zentraler Bedeutung für die Ortsgeschichte und besitzt daher hohen Aussage- und Assoziationswert für die Bevölkerung.

Rechtsgrundlage

Das alte Rathaus ist ein Kulturdenkmal gemäß § 2 DSchG Baden-Württemberg aus wissenschaftlichen und heimatgeschichtlichen Gründen. An seiner Erhaltung besteht insbesondere aufgrund seines exemplarischen und dokumentarischen Wertes ein öffentliches Interesse.

 

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