Wohnhaus
Das Wohnhaus (ehemaliges Einhaus), ein giebelständiger 1 1/2-geschossiger Fachwerkbau, ist teilverputzt und erhebt sich über hohem Natursteinsockel unter einem Satteldach mit Schleppgauben und Zwerchhäusern (1934 Architekt Fritz Klauser). Das Gebäude stammt aus dem 17./18. Jahrhundert.
Giebel mit drei Vorstößen und Knaggen, Fachwerk mit dreiviertellangen leicht geschweiften Fußstreben. Seitlicher Zugang mit doppelläufiger Treppe unter Schleppdach. Ecklage der straßenseitigen Stube ablesbar geblieben (jedoch ein Fenster auf Eingangsseite vor 1934 zugemauert). Im rückwärtigen Bereich ehemaliger Stall.
Begründung der Denkmaleigenschaft
Wissenschaftliche Gründe: Das Gebäude dokumentiert in anschaulicher Weise die bäuerliche Wohnhausarchitektur des 17./18. Jahrhunderts in der Region.
Rechtsgrundlage
Das Gebäude ist ein Kulturdenkmal gemäß § 2 DSchG Baden-Württemberg aus wissenschaftlichen Gründen dar. An seiner Erhaltung besteht insbesondere aufgrund seines exemplarischen und dokumentarischen Wertes ein öffentliches Interesse.


