Der Gasthof Waldhorn
Bei dem Gebäude handelt es sich um den vorderen Teil des ehemaligen Wohn- und Wirtschaftsgebäudes eines älteren Gasthofes mit Metzgereibetriebes, 1903 erbaut von Architekt G. Bez. Das Gebäude, ein traufständiger zweigeschossiger Fachwerkbau auf massiven Erdgeschoss in Ziegelbauweise mit Sockel, erhebt sich unter einem Krüppelwalmdach mit Dachhäuschen.
Beide Sichtfassaden, der Gasthof steht an der Ecke Hauptstraße / Waldhornstraße, sind asymmetrisch gestaltet. Die Südostseite wird zusätzlich durch einen Eckturm betont. Die vierachsige Ostfassade wird im Erdgeschoss mit zwei Fenstern, einer zurückgesetzten Eingangstür und ein bis zum Sockelgeschoss reichenden Ladenfenster unterteilt. Fenster und Tür sind mit heller Sandsteinfassung und Stichbogenabschluss gerahmt. Im Obergeschoss zwei Fenster und ein Zwillingsfenster, alle mit verzierten Einfassungen. Die unterschiedlich großen Gefache von Ober- und Giebelgeschoss werden mit schön geschwungenen Strebebögen, Andreaskreuzen und Schmuckmustermotiven wie den netzartigen Überkreuzungen unterhalb der Fenster gestaltet. Weiterer Zugang an nördlicher Schmalseite.
Im Innern des Gebäude befanden sich im Erdgeschoss die Wirtschaftszimmer und ein Laden, darüber Zimmer. Schmiedeeiserner Wirtshausausleger, Schildhalter kunstvoll verziert mit Ranken und floralen Motiven, im Schild das Motiv Horn.
Begründung der Denkmaleigenschaft
- Wissenschaftliche Gründe: Das 1903 von Architekt G. Bez erstellte Gebäude ist ein anschauliches architekturgeschichtliches Beispiel für den Gasthofbau der Jahrhundertwende.
- Künstlerische Gründe: Form und Funktion des Bauwerkes entsprechen sich in besonders gelungener Weise.
- Heimatgeschichtliche Gründe: Das Gasthaus als Treffpunkt der Bevölkerung ist Teil der Ortsgeschichte und besitzt hohen Aussage- und Assoziationswert.
Rechtsgrundlage
Der 1903 erbaute Gasthof Waldhorn mit Ausleger ist ein Kulturdenkmal gemäß § 2 DSchG Baden-Württemberg aus wissenschaftlichen, künstlerischen und heimatgeschichtlichen Gründen. An seiner Erhaltung besteht insbesondere aufgrund seines exemplarischen und dokumentarischen Wertes ein öffentliches Interesse.


