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Ein Bauernhaus

Der Baukörper, ein giebelständiger eingeschossiger Fachwerkbau, ist verputzt und erhebt sich auf nahezu quadratischem Grundriss unter einem Satteldach mit Schleppgaube. An die Südseite fügt sich ein großes Zwerchhaus, das den Eingangsbereich aufnimmt. Das Wohnhaus ist im Giebel mit der Jahreszahl 1682 bezeichnet, und stammt im Kern aus der Zeit um 1600.

Burgstraße 14: BauernhausDie Giebelseite hat zwei breite Vorstöße und lange Knaggen. Die Stube bleibt äußerlich ablesbar an der West-/Südecke. Die Grundrissaufteilung nahezu erhalten mit (Flur-) Küchenbereich. An die Ostseite fügen sich zwei kleinere Stallbauten an. (1951 Dachausbau von A. Klauser.)

Begründung der Denkmaleigenschaft

Wissenschaftliche Gründe: Das Gebäude dokumentiert in anschaulicher Weise die bäuerliche Wohnhausarchitektur des 16./17. Jahrhunderts in der Region.

Rechtsgrundlage

Das Gebäude ist ein Kulturdenkmal gemäß § 2 DSchG Baden-Württemberg aus wissenschaftlichen Gründen. An seiner Erhaltung besteht insbesondere aufgrund seines exemplarischen und dokumentarischen Wertes ein öffentliches Interesse.

 

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