Das Backhaus
Das Gemeindebackhaus, ein klassizistischer Bau von 1841/1842, steht gut zugänglich auf dem Kirchplatz. Das massive eingeschossige Gebäude aus Sandsteinquadern erstreckt sich über rechteckigem Grundriss unter flachem Walmdach. Der wohl proportionierte Baukörper wird auf der Südseite durch ein Kranzgesims gegliedert. Diese Schauseite und die westliche Schmalseite haben zwei Fenster mit Rundbogenabschluss und Klappläden. Innen Aufteilung in zwei Backräume. Im Dachgeschoss befand sich früher eine Obstdarre. Das heute noch in Gebrauch stehende Backhaus wurde 1968 mit drei neuen Backöfen ausgestattet.
Im 19. Jahrhundert wurden die bis dahin üblichen privaten Backhäuser zunehmend durch den Bau von Gemeindebackhäusern verdrängt. In einer feuerpolizeilichen Generalverordnung vom 13. April 1808 heißt es: "da die Backöfen in den Häusern gefährlich sind, sollen Commun-Backöfen, jedoch von öffentlichen Wegen und Chauseen entfernt, errichtet werden." Ab 1835 wurde vom württembergischen Innenministerium strikter auf den Bau solcher Gemeindebacköfen hingewiesen. Dies diente neben der Feuersicherheit auch zur Raum- und Holzersparnis.
Begründung der Denkmaleigenschaft
- Wissenschaftliche Gründe: Das Gebäude ist ein anschauliches Dokument für den Bau öffentlicher Backhäuser des 19. Jahrhunderts.
- Künstlerische Gründe: Das Gebäude vereint in besonders gelungener Weise Form und Funktion und ist eines der schönsten Backhäuser im Filderraum.
- Heimatgeschichtliche Gründe: Das Backhaus ist ein Teil der Ortsgeschichte und besitzt daher hohen Aussage- und Assoziationswert.
Rechtsgrundlage
Das Backhaus ist ein Kulturdenkmal gemäß § 2 DSchG Baden-Württemberg aus wissenschaftlichen, künstlerischen und heimatgeschichtlichen Gründen. An seiner Erhaltung besteht insbesondere aufgrund seines dokumentarischen und exemplarischen Wertes ein öffentliches Interesse.


