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Bebauungsplanverfahren „Schelmenäcker Änderung Nord“

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Bebauungsplanverfahren „Schelmenäcker Änderung Nord“ (25-13/2).

Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Schelmenäcker Änderung Nord“ (25-13/2), Stadtteil Leinfelden gem. § 2 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB vom 22. Mai bis zum 23. Juni 2017.

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.05.2017 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für das Gebiet „Schelmenäcker Änderung Nord“ (25-13/2) im Stadtteil Leinfelden einen Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften im Sinne von § 30 BauGB i. V. mit § 74 LBO aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Maßgebend für den Geltungsbereich des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 01.03.2017. Der Geltungsbereich ist im folgenden Lageplan dargestellt:

Ziele und Zwecke der Planung

Das Plangebiet des Bebauungsplans „Schelmenäcker Änderung Nord“ (25-13/2) befindet sich im Stadtteil Leinfelden nördlich der neu verlegten Max-Lang-Straße. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 6,4 ha.

Der aktuell noch rechtskräftige Bebauungsplan „Schelmenäcker/ Erweiterung Quartier I“ (25-13) soll durch die Aufstellung des Bebauungsplans „Schelmenäcker Änderung Nord“ (25-13/2) ersetzt werden. Das bisherige Planrecht steht den mittlerweile konkretisierten Erweiterungsabsichten der an der Kohlhammer Straße ansässigen Firmen entgegen. Insbesondere die festgesetzten Baugrenzen, das Maß der baulichen Nutzung sowie die geplante Höhenentwicklung sollen hinsichtlich einer angemessenen Ausnutzung der Baugrundstücke optimiert werden, auch um geeignete Entwicklungsmöglichkeit für die bestehenden Betriebe zu schaffen.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Zwecke und Ziele der Planung liegen der Bebauungsplanvorentwurf und seine Begründung sowie das Scopingpapier vom 22.05.2017 bis einschließlich 23.06.2017 im Rathaus Echterdingen, Bernhäuser Straße 11, 1. OG, Zimmer N 111 (Zugang zum Aufzug im rückwärtigen Bereich des Rathauses) beim Planungsamt während der allgemeinen Dienststunden auch außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten, d.h. von Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr, zusätzlich montags, dienstags und donnerstags von 14 bis 16 Uhr sowie mittwochs von 14 bis 18 Uhr, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während dieser Zeit besteht auch Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung.

Zudem können die Unterlagen auf den Internetseiten der Stadt Leinfelden-Echterdingen unter der Rubrik „Stadtentwicklung- Bebauungsplanung- Beteiligung der Öffentlichkeit“ eingesehen werden.

Hinweise

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die zur öffentlichen Auslegung fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden von der Gemeinde nach Abschluss der öffentlichen Auslegung geprüft und anschließend das Ergebnis mitgeteilt. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung dadurch ersetzt werden, dass diesen Personen nach Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leinfelden-Echterdingen die Einsicht in das Ergebnis der Prüfung ermöglicht wird.

Anlagen