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Bebauungsplanverfahren „Gewerbegebiet westlich der Hauptstraße“

Öffentliche Auslegung zur Teiländerung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet westlich der Hauptstraße“ (31-12) im vereinfachten Verfahren Bebauungsplanverfahre, Stadtteil Echterdingen

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.11.2017 auf Grund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet westlich der Hauptstraße“ (31-12) im Stadtteil Echterdingen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB in einem Teilbereich zu ändern und den Entwurf des Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Im vereinfachten Verfahren wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Maßgebend ist der Bebauungsplanentwurf vom 12.09.2017. Der Geltungsbereich ist im folgenden Lageplan (nicht maßstäblich) dargestellt:

Ziele und Zwecke der Planung:

Das Grundstücksareal Dieselstraße 22 liegt in prominenter Lage am nördlichen Stadteingang von Echterdingen und bildet den Auftakt ins Stadtgebiet. Die frühere gewerbliche Nutzung des Grundstücks wurde vor längerer Zeit aufgegeben und die Gebäude abgebrochen. Derzeit wird das Grundstück mit Flughafenparkern als Zwischennutzung gewerblich weiter genutzt. Diese Situation ist seitdem stadtbildprägend.

Es bestehen konkrete Planungen durch einen Investor für eine bauliche Entwicklung und Aufsiedlung des Areals. Die Stadt sieht in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, die Bestandssituation maßgeblich zu verbessern und den Stadteingang stärker zu akzentuieren. Vor diesem Hintergrund soll die bisherige Höhenfestsetzung von 15 m aufgegeben werden, um auch entlang der Hauptstraße Gebäude mit 20 m Höhe zu ermöglichen. Im gesamten Gewerbegebiet dürfen Gebäude mit 20 m Höhe errichtet werden, bislang außer dem benannten Streifen entlang der Hauptstraße.

Um diese baulichen Entwicklung zu ermöglichen, muss die bisher bestehenden Höhenfestsetzungen sowie die Bezugshöhe (mittlere Geländehöhe) in einem Teilbereich geändert werden. Die mittlere Geländehöhe ist auf Grund der Gebäudeabbrüche nicht mehr klar zu definieren. Es soll nun eine maximal Gebäudehöhe in Meter über Normalnull festgesetzt werden.

Die Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung sowie alle übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans „Gewerbegebiet westlich der Hauptstraße“ (31-12) gelten unverändert weiter und sind nicht Gegenstand der Bebauungsplanteiländerung. Auch die Begründung vom 20.03.1992/ 17.07.1992 sowie die Begründung vom 19.04.2007 gelten unverändert weiter. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Änderung eines Bebauungsplans gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Entwurf der Teiländerung des Bebauungsplans liegt mit der Begründung vom Montag, 27.11.2017 bis einschließlich Freitag 05.01.2018 im Rathaus Echterdingen, Bernhäuser Straße 11, I. Stock, Zimmer N.111 (Zugang zum Aufzug ist im rückwärtigen Bereich des Rathauses) beim Planungsamt während der allgemeinen Dienststunden, auch außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten, d.h. von Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr, zusätzlich montags, dienstags und donnerstags von 14 bis 16 Uhr sowie mittwochs von 14 bis 18 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich aus. Zugleich besteht Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung.

Hinweise

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die zur öffentlichen Auslegung fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden von der Gemeinde nach Abschluss der öffentlichen Auslegung geprüft und anschließend das Ergebnis mitgeteilt. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung dadurch ersetzt werden, dass diesen Personen nach Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leinfelden-Echterdingen die Einsicht in das Ergebnis der Prüfung ermöglicht wird.

Anlagen: