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Bebauungsplanverfahren „Änderung Rosenstraße“

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Änderung Rosenstraße“ (19-5/23), Stadtteil Leinfelden.

Beschlussgrundlage

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 31.01.2017 den Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Änderung Rosenstraße“ (19-5/23) im Stadtteil Leinfelden gebilligt und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften vom 24.11.2016. Es gilt die Begründung vom 24.11.2016.

Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs und des Entwurfs der Satzung über örtliche Bauvorschriften ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Ziele und Zwecke der Planung

Die Ziele im Zuge der Neuordnung sind die Schaffung von Wohn- und Gewerbenutzung und eine städtebauliche Nachverdichtung. Um eine städtebauliche Aufwertung zu gewährleisten und negative Auswirkungen auf das Umfeld zu vermeiden, sollen insbesondere Vergnügungsstätten nicht zugelassen werden.

Verfügbare umweltbezogene Informationen

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen zum Bebauungsplanentwurf „Änderung Rosenstraße“ (19-5/23) vor:

  1. Schalltechnische Untersuchung vom 21. November 2016
    Kurzcharakteristik: In der Schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplanentwurf „Änderung Rosenstraße“ (19-5/23) werden nach den Beurteilungsgrundlagen die auf das Plangebiet einwirkenden Immissionen und die vom Plangebiet ausgehenden Emissionen dargestellt und bewertet, worauf entsprechende Festsetzungen zum Schallschutz aufgrund der einwirkenden Immissionen vorgeschlagen werden.
  2. Übersichtsbegehung Artenschutz von November 2015
    Kurzcharakteristik: Im Zuge einer Übersichtsbegehung erfolgte eine Erfassung potenzieller Habitate nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) in Verbindung mit der FFH-Richtlinie (Anhang IV) bzw. der Vogelschutzrichtlinie (Rote Liste Arten zzgl. Vorwarnlistenarten) geschützter Tierarten. Es wurde geprüft, ob Verbotstatbestände nach § 44 BNatschG im Rahmen der weiteren Planung zu berücksichtigen und entsprechende Maßnahmen durchzuführen sind.
  3. Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg vom 09.09.2014
    Kurzcharakteristik: Das Schreiben enthält Hinweise zur geologischen Situation im Plangebiet und empfiehlt bei geotechnischen Fragen im Zuge der Baumaßnahme eine ingenieurgeologische Beratung.
  4. Stellungnahme des Landratsamts Esslingen als Untere Naturschutzbehörde vom 28.08.2014
    Kurzcharakteristik: Das Schreiben behandelt die Umweltbelange Abwasserableitung und Regenwasserableitung, Grundwasser, Lärm und enthält eine Stellungnahme aus naturschutzfachlicher Sicht.
  5. Stellungnahme der Stuttgarter Straßenbahnen AG vom 05.08.2014
    Kurzcharakteristik: Das Schreiben enthält Aussagen zu den Lärmimmissionen und weist auf daraus möglicherweise resultierende Schallschutzmaßnahmen hin.
  6. Stellungnahme Deutsche Bahn AG vom 12.08.2014
    Kurzcharakteristik: Das Schreiben gibt Auskunft zu Immissionen aus dem Betrieb und der Unterhaltung der Eisenbahn, wie Bremsstaub, Lärm und Erschütterungen etc..
  7. Stellungnahme Flughafen Stuttgart vom 01.09.2014
    Kurzcharakteristik: Das Schreiben macht Angaben zum Lärmschutz.

Organisatorische Hinweise

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften liegt mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Montag, 20.02.2017 bis einschließlich Freitag, den 24.03.2017 im Rathaus Echterdingen, Bernhäuser Straße 11, I. Stock, vor Zimmer N111 (Zugang zum Aufzug im rückwärtigen Bereich des Rathauses) beim Planungsamt zur Einsichtnahme öffentlich aus. Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung des Plans besteht zu den Dienstzeiten, d.h. von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, zusätzlich montags, dienstags und donnerstags von 14 bis 16 Uhr sowie mittwochs von 14 bis 18 Uhr. Zudem können die Unterlagen auf den Internetseiten der Stadt Leinfelden-Echterdingen unter der Rubrik „Stadtentwicklung- Bebauungsplanung- Beteiligung der Öffentlichkeit“ eingesehen werden.

Verfahrensrechtliche Hinweise

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden von der Gemeinde nach Abschluss der öffentlichen Auslegung geprüft und anschließend das Ergebnis mitgeteilt. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung dadurch ersetzt werden, dass diesen Personen nach Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leinfelden-Echterdingen die Einsicht in das Ergebnis der Prüfung ermöglicht wird.

Anlagen